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   BGH, 29.07.2015 - IV ZR 415/13   

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https://dejure.org/2015,21182
BGH, 29.07.2015 - IV ZR 415/13 (https://dejure.org/2015,21182)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2015 - IV ZR 415/13 (https://dejure.org/2015,21182)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13 (https://dejure.org/2015,21182)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 5a VVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Abschlusses einer Lebensversicherung nach dem Policenmodell nach Widerruf; Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Abschlusses einer Lebensversicherung nach dem Policenmodell nach Widerruf; Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2015, 14060
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - IV ZR 415/13
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, VersR 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).

  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

    Auszug aus BGH, 29.07.2015 - IV ZR 415/13
    Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, VersR 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.

    Die Treuwidrigkeit liegt darin, dass d. VN nach ordnungsgemäßer Belehrung über die Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen jahrelang unter regelmäßiger Prämienzahlung durchführte und erst dann von dem Versicherer, der auf den Bestand des Vertrages vertrauen durfte, unter Berufung auf die behauptete Unwirksamkeit des Vertrages Rückzahlung aller Prämien verlangte (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).

  • BGH, 17.05.2017 - IV ZR 499/14

    Kapitallebensversicherung nach altem Recht: Verwirkung des über die Jahresfrist

    Auf die Belehrung in dem Versicherungsantrag kommt es - anders als die Revisionserwiderung meint - nach ständiger Senatsrechtsprechung nicht an (vgl. Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13, juris Rn. 11; vom 17. Juni 2015 - IV ZR 489/14, juris Rn. 12; vom 10. Juni 2015 - IV ZR 132/13, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer

    So wie der Versicherer eine längere Frist als gesetzlich vorgesehen vereinbaren kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13, juris Rn. 11), kann er auch einen späteren Fristbeginn anbieten, der vom Versicherungsnehmer, weil für in günstig, stillschweigend unter Verzicht auf den Zugang angenommen wird.
  • BGH, 25.11.2020 - IV ZR 318/18

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages und Herausgabe von Nutzungen

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es für den Versicherungsnehmer unschädlich und damit unerheblich, dass in einer Widerspruchsbelehrung eine Widerspruchsfrist von einem Monat genannt wurde, während die Frist gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. vor dem 8. Dezember 2014 nur 14 Tage betrug (Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13, juris Rn. 11).
  • BGH, 26.04.2023 - IV ZR 300/22

    Angabe eines Lebensversicherers bzgl. fehlender Zugehörigkeit zum deutschen

    Die Beklagte hat im Antragsformular am Ende der dortigen Widerspruchsbelehrung auch ausdrücklich erklärt, dass der Versicherungsnehmer bei Überlassung seiner Versicherungsunterlagen auf das Widerspruchsrecht nochmals hingewiesen wird (vgl. auch Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13, juris Rn. 11).
  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1863/18

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Vielmehr ist dieser Umstand unerheblich, da er sich zu Gunsten des Versicherungsnehmers auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2015, Az.: IV ZR 415/13 - juris - ebenfalls zur Monatsfrist; OLG Köln, Urteil vom 08. April 2016, Az.: 20 U 198/15 - juris; OLG München, Beschluss vom 27. Februar 2018, Az.: 25 U 181/18 - juris).

    Insbesondere war es aus den oben unter II. 2. a) cc) dargelegten Gründen auch nicht erforderlich, die Revision im Hinblick auf die vom Kläger genannte Entscheidung des BGH vom 15. Juli 2015 (a.a.O.) zuzulassen, zumal der BGH die hier maßgebliche Frage bereits mit Urteil vom 29. Juli 2015 (a.a.O.) ausdrücklich entschieden hat und der Senat sich der dort vertretenen Auffassung angeschlossen hat.

  • OLG Köln, 11.12.2015 - 20 U 19/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Unschädlich ist, dass dem Kläger - abweichend vom damals geltenden § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F., der eine Frist von 14 Tagen vorsah - eine Widerspruchsfrist von einem Monat eingeräumt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13 -).
  • OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Dass nicht auf die Belehrung in den Anträgen abzuheben war, konnte der Kläger zudem eindeutig daraus entnehmen, dass die Rechtsvorgängerin der Beklagten in den Antragsformularen ausdrücklich vermerkt hat (s. GA 20, 93, 143), der Versicherungsnehmer werde bei Übersendung des Versicherungsscheins gesondert auf das Widerspruchsrecht hingewiesen (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juli 2015 - IV ZR 415/13 -).
  • LG Stuttgart, 16.03.2016 - 4 S 112/15

    Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell:

    Die Widerspruchsbelehrung war somit drucktechnisch ausreichend gestaltet und selbige damit nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 29.07.2015 - IV ZR 415/13; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.10.2014 - 7 U 256/13; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.12.2012 - 7 U 194/12; LG Stuttgart, Urt. v. 15.06.2012 - 22 O 597/11).
  • OLG Hamm, 31.10.2023 - 20 U 174/23

    Erklärung des Widerspruchs bei Abschluss einer fondsgebundenen

    Auch die in dem ursprünglichen Versicherungsschein mit der Endziffer -06 enthaltene Belehrung über ein 30-tägiges Widerspruchsrecht, obwohl das Gesetz eine 14-tägige Widerspruchsfrist einräumte, führt nicht dazu, dass die Belehrung als fehlerhaft anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2015 - IV ZR 415/13, juris Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 21.10.2019 - 11 U 147/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    In konsequenter Fortführung dessen hat es die höchstrichterliche und obergerichtlicher Rechtsprechung, der der Senat beitritt, generell als unschädlich und unerheblich angesehen, wenn Belehrungen über einseitige Lösungsrechte des Versicherungsnehmers allein zu dessen Gunsten von den gesetzlichen Vorgaben abweichen (vgl. BGH, Urt. v. 29.07.2015 - IV ZR 415/13, Rdn. 11, juris = BeckRS 2015, 14060; Urt. v. 14.10.2015 - IV ZR 155/14, Rdn. 12, juris = BeckRS 2015, 18255; OLG Dresden, Beschl. v. 15.11.2018 - 4 U 1386/18, LS 2 und Rdn. 7, m.w.N., juris = BeckRS 2018, 38213, m.w.N.).
  • LG Dortmund, 24.09.2015 - 2 S 13/15

    Bestehen eines Rücktrittsrechts von einem fondsgebundenen

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - 4 U 60/13

    Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim

  • OLG Bamberg, 21.11.2022 - 1 U 224/22

    Verwirkung des Widerspruchsrechts trotz fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

  • OLG Stuttgart, 07.02.2019 - 7 U 139/18

    Rentenversicherungsvertrag: Vollständigkeit einer Verbraucherinformation,

  • OLG Stuttgart, 31.03.2022 - 7 U 221/21

    Berufung auf Fehler in Widerspruchsbelehrung bei fehlenden Auswirkungen des

  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine

  • OLG Köln, 10.01.2019 - 20 U 193/18

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

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